Historische Grundwissenschaften und Historische Medienkunde
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Aktenkunde

Die Aktenkunde bietet ein unerlässliches Instrumentarium zur Erforschung der neueren und neuesten Geschichte. Der Begriff der Akten, hervorgegangen aus dem Wort acta des neuzeitlichen Behördenlateins, bezeichnet die Gesamtheit des in einer Sache Verhandelten. Akten, als die Gesamtheit der Schriftstücke, können zusammengefasst sein in Form eines

  • Aktenhefts (Faszikel)
  • Aktenbunds (Volumen)
  • Aktenpakets (Konvolut)

Mit der Zunahme der Regierungsführung und der Verwaltungstätigkeit entwickelten sich schrittweise aus den Kanzleien des Mittelalters die Behörden der Neuzeit. Als Ergebnis ihrer laufenden schriftlichen Geschäftsführung entstanden Akten. In der Registratur konnte die Ordnung der Akten

  • dem Prinzip der Serie (chronologische Reihung) oder
  • dem Prinzip der Sachakte (sachliche Gliederung Dossier) folgen.

Aktenkunde ist untrennbar mit der Behördengeschichte verbunden. Aus dem Verhältnis zwischen dem Souverän und seinen Behörden und aus deren Aufgabenbereichen können weitreichende Rückschlüsse gezogen werden.

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